Die Praxisausfallversicherung
Diese Versicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Eine Unterbrechung des Betriebes infolge von Sturm-, Hagel-, Feuer- oder Leitungswasserschäden wird ebenso mitversichert wie Betriebsunterbrechung aufgrund von Einbruchdiebstahl, Raub oder Zerstörung.
Im Versicherungsfall werden folgende Betriebsaufwendungen erstattet:
- Personalkosten
- Mieten und Pacht
- Bürokosten (Reinigung, Strom, Wasser, Heizung, Telefon)
- Buchführungskosten
- Versicherungsbeiträge
- Steuern
- Finanzierungskosten
Für den Ausfall des Geschäftsführers können Karenzzeiten vereinbart werden, die als zeitlicher Selbstbehalt zu sehen sind.
- Beitragsberechnung